Vorschläge des Kämmerers Rolf Stodieck zur Haushaltskonsolidierung

Rathaus4Stadtkämmerer Rolf Stodieck präsentierte in der gestrigen Sitzung erste Ideen zur Konsolidierung des Haushalts im Haushaltsjahr 2015 und der Folgejahre. Im Anschluss folgte die Diskussion, welche wir in einem zweiten Artikel veröffentlichen werden. Vorab die vollständigen Ausführungen vom Stadtkämmerer:

Die Entwicklung der städtischen Finanzen nimmt seit einigen Jahren eine besorgniserregende Entwicklung. Die Jahresabschlüsse 2012 (- 10.111.653 €) und 2013 (- 8.470.482 €) zeigen dies deutlich auf. Im Jahr 2014 liegen die Gewerbesteuereinnahmen bisher 6,8 Millionen Euro unter dem geplanten Haushaltsansatz. Hierdurch ist auch in diesem Jahr wieder ein nicht unerheblicher negativer Jahresabschluss zu erwarten. Auch für die Finanzplanungsjahre 2016 – 2018 sind negative Jahresabschlüsse in Millionenhöhe eingeplant. Dies hat dazu geführt, dass die Stadt Blomberg zum 30.06.2014 Kassenkredite in Höhe von 13.000.000 € aufgenommen hat. Weitere Ausführungen zu dieser Problematik sind mehrfach bei den Haushaltsplanberatungen bzw. Vorlage der Jahresabschlüsse gegeben worden. Ferner wird auch auf das aktuelle Berichtswesen verwiesen.

Sowohl anlässlich der Prüfungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW als auch im Rahmen der Genehmigungen der jährlichen Haushaltssatzungen durch die Kommunalaufsicht des Kreises Lippe ist immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen worden, geeignete Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung einzuleiten. Insbesondere wird auf die Gefahren hingewiesen, die sich durch einen vollständigen Verzehr der Ausgleichsrücklage (Eigenkapital) für die Haushaltswirtschaft der Stadt Blomberg ergeben.

Trotz aller nicht zu vernachlässigenden Sparbemühungen, die sich vorrangig auf den Ergebnisplan beziehen müssen, hängt die Entwicklung des Eigenkapitals auch von den getätigten Investitionen ab. Das bislang erkennbare ungünstige Verhältnis zwischen Abschreibungen (Werteverzehr) und Investitionstätigkeit (Wertezuwachs) führt zu einer kontinuierlichen Abnahme des Anlagevermögens. Im Interesse des Vermögenserhalts ist zumindest in Höhe der Abschreibungen zu investieren, um einer “schleichenden” Abnahme des Anlagevermögens entgegenzuwirken. Zur Finanzierung derartiger Investitionen ist verstärkt auf Investitionskredite zurückzugreifen. Hierbei handelt es sich um einen schwierigen “Spagat”, den Politik und Verwaltung in den kommenden Jahren zu bewältigen haben.

Kassenkredite werden nicht wie Investitionskredite getilgt und können deshalb nur abgebaut werden, wenn die Jahresabschlüsse entsprechende Überschüsse ausweisen. Da aber sowohl im lfd. Haushaltsplan als auch in der Finanzplanung ein jährliches strukturelles Defizit ausgewiesen wird, wird sich auch die Höhe der Kassenkredite stetig erhöhen. Sofern hier nicht kurzfristig gegengesteuert wird, werden diese finanziellen Belastungen an die nächste Generation weitergegeben.

Vorrangig bei den anstehenden Konsolidierungsmaßnahmen ist stets die Aufwandsseite eines Haushaltsplanes zu betrachten. Soweit möglich und vertretbar, sind Einsparungen vorzunehmen. Allerdings wurde hier in den vergangenen Jahren schon eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt. Weitere Einsparungen auf der Aufwandsseite bedeuten für die Zukunft daher tiefgreifende Einschnitte in die vorhandene Substanz, d. h., die Stadt Blomberg würde ihre Angebote für die Bürgerinnen und Bürger in dem jetzt vorhandenen Umfang nicht mehr aufrechterhalten können. Dies würde alle Bereiche betreffen. Beispielhaft seien hier genannt Sporteinrichtungen, Kinderspielplätze, Öffentliche Begegnungsstätten, Friedhöfe, Städtebauliches Entwicklungskonzept, Kulturelle Veranstaltungen, Büchereien, Schulbezogene soziale Arbeit, Seniorentreffs, Maßnahmen im Rahmen des EEA-Programms, Bezuschussung von Vereinen wie Blomberg Marketing, Arbeitslosenzentrum, Ostlippische Tafel, Freundeskreis für Suchtkrankenhilfe, Hausaufgabenhilfe oder Treffpunkt Bexten.

Selbstverständlich dürfen auch die Wirtschaftspläne der BIG nicht außer Acht gelassen werden, da über die Kostenmiete ein nicht unerheblicher Ansatz im Haushaltsplan der Stadt abgebildet wird. Der große Block der “Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen” ist beispielsweise dadurch den Beratungen im Kernhaushalt entzogen.

Die Reduzierung der Aufwände setzt im Einzelfall eine intensive Diskussion mit Vor- und Nachteilen voraus, die kurzfristig kaum zu leisten ist.

Im Rahmen von weiteren Konsolidierungsmaßnahmen ist es daher unerlässlich, neben der Aufwandsseite auch die Ertragsseite mit einzubeziehen.
Für das Haushaltsjahr 2015 schlage ich daher folgende konkrete Maßnahmen vor, die kurzfristig zu realisieren sind:
Erhöhung der Vergnügungssteuer um durchschnittlich 10% der bisher festgelegten Sätze. Hierdurch entstehen Mehreinnahmen von ca. 4.500,00 € pro Jahr.

Erhöhung der Hundesteuer wie folgt:
a) wenn ein Hund gehalten wird 48,00 €/Jahr ( bisher 36,96 €/Jahr)
b) zwei Hunde gehalten werden 84,00 €/je Hund/Jahr (bisher 75,00 €/Jahr)
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 168,00 €/je Hund/Jahr (bisher 150,00/Jahr)
e) ein “gefährlicher” Hund gehalten wird 450,00 €/Jahr (bisher 408,00 €/Jahr)
f) zwei oder mehr “gefährliche” Hunde gehalten werden 882,00 €/je Hund/Jahr (bisher 808,00 €).
Durch die Erhöhung werden Mehreinnahmen in Höhe von ca. 7.000,00 € pro Jahr erwartet.

Erhöhung der städt. Realsteuerhebesätze wie folgt:
a) Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer A von bisher 209% auf
künftig 250%. Hieraus entstehen Mehreinnahmen von jährlich 20.000 € (+19,61%)
b) Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer B von bisher 413% auf
künftig 495%. Hieraus entstehen Mehreinnahmen von jährlich 480.000 € (+19,85%)
c) Erhöhung der Hebesätze der Gewerbesteuer von bisher 420% auf
künftig 435%. Hieraus entstehen Mehreinnahmen von jährlich 400.000 € (+3,6%)

Diese Einnahmeverbesserungen sind zeitgleich mit der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 durch den Rat zu beschließen, da andernfalls der Haushaltsplan für das Jahr 2015 nicht genehmigungsfähig ist.

Parallel dazu sind politische Beratungen zu nachfolgenden Einnahmeverbesserungen bzw. Ausgabereduzierungen zu beginnen:
Kostendeckende Gebühr für Straßenreinigung und Winterdienst

Umstellung der Abschreibungen bei den Abwasserwerken von den bisherigen Anschaffungswerten auf Wiederbeschaffungszeitwerte und Umstellung auf eine kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung

Anpassung der Friedhofs- und Müllabfuhrgebühren auf 100prozentige Kostendeckung

Erhöhung der Elternbeiträge für die OGS.

Gebührenerhebung für die Ausstellung von Negativbescheinigungen bei der Vorlage von Kaufverträgen

Verlagerung vom “Treffpunkt Bexten”

Aufgabe des Sportplatzes / Sporthauses im Ortsteil Herrentrup. Die Anzahl der übrigen städt. Sportplätze im Stadtgebiet ist zu überprüfen

Schließung von städtischen Friedhöfen

Teilweise Verzicht auf Fortführung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes

Reduzierung des Defizitausgleichs für die FiB’s

Reduzierung der Kostenmiete BIG (hier: Kosten der örtlichen Begegnungsstätten)

Die Verwaltung wird in den kommenden Monaten diese Themenkomplexe in die Beratung einführen. Die hieraus resultierenden Einnahmeverbesserungen bzw. Ausgabeeinsparungen sind im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2016 einzubeziehen.

Fazit:
Bei unveränderten Gewerbesteuereinnahmen in den nächsten Jahren auf dem bisherigen Niveau und ohne die Umsetzung der vorgeschlagenen Einnahme- und Ausgabeverbesserungen würde die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in den kommenden Jahren nach heutigem Kenntnisstand mehr als 5% pro Jahr betragen. Wie bereits mehrfach erwähnt, bedeutet die zweimalige Überschreitung der 5%-Marke die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (§ 76 GO NRW).

Gleichzeitig bedeuten Einnahmeerhöhungen und Ausgabereduzierungen in dem vorgeschlagenen Umfang auch einen schrittweisen Abbau der Kassenkredite sowie eine Reduzierung des strukturellen Haushaltsdefizits. Ziel muss es sein, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt Blomberg auch in den kommenden Jahren zu erhalten.